Ablauf & Kosten
Ablauf Psychotherapie
1.
Zunächst nehmen Sie Kontakt zu uns auf, um einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren.
2.
Im Erstgespräch haben Sie Gelegenheit Ihr Anliegen zu schildern und wir lernen uns unverbindlich kennen.
Ziel des Erstgesprächs ist es, Ihre individuelle Problemstellung zu verstehen und daraus geeignete Behandlungsempfehlungen abzuleiten.
Am Ende des Gesprächs wird das weitere Vorgehen besprochen.
3.
Sollte eine Psychotherapie angestrebt werden, folgen in der Regel etwa 4 weitere Kennenlern-Sitzungen („probatorische Sitzungen“), in denen eine eingehende Diagnostik und biographische Anamnese erfolgen. Das Ziel ist es, am Ende zu verstehen, wodurch ihre Probleme entstanden sind und warum sie fortbestehen. Daraus werden dann gemeinsam konkrete Behandlungsziele abgeleitet.
4.
Im Anschluss an diese Phase wird bei Ihrer Krankenkasse ein Antrag auf Psychotherapie gestellt. Das genaue Vorgehen unterscheidet sich zwischen den verschiedenen privaten Krankenkassen und sollte vorab von Ihnen erfragt werden. Wenn die Therapie von der Kasse bewilligt ist, kann die eigentliche Behandlung beginnen.
Bei Selbstzahlenden entfällt dieser Schritt.
5.
Eine Psychotherapiesitzung dauert in der Regel 50 Minuten und die Termine finden einmal wöchentlich statt. Beides kann je nach individuellem Bedarf variieren, ebenso die Anzahl der erforderlichen Sitzungen.
Zum Ende der Behandlung werden die Abstände zwischen den Terminen länger. Wir begleiten Sie dann dabei, die erarbeiteten Strategien im Alltag dauerhaft aufrechtzuerhalten.
Kostenübernahme
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Die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung werden derzeit von den meisten privaten Krankenversicherungen übernommen. Da die Leistungen der Privatversicherungen individuell geregelt sind, hängt die Höhe der Kostenübernahme und die Anzahl der Sitzungen von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab. Fragen Sie bitte vor Beginn einer Therapie bei Ihrer Krankenkasse nach, in welchem Umfang die Kosten für eine Verhaltenstherapie erstattet werden und welche Formalitäten Sie beim Antrag auf Kostenübernahme zu beachten haben. In der Regel ist eine Kostenübernahmeerklärung des Versicherers notwendig, sodass Sie von den entstehenden Kosten nicht selbst belastet werden.
Grundsätzlich ist Verhaltenstherapie beihilfefähig. Damit die Beihilfe die Therapiekosten erstattet, muss innerhalb der ersten fünf Sitzungen ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Die hierfür benötigten Formulare erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle.
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Für diejenigen, die ihre Psychotherapie oder Coaching selbst zahlen, wird der übliche Stundensatz nach GOP berechnet. Diese Möglichkeit nehmen insbesondere die Personen in Anspruch, die erwägen, in eine private Krankenversicherung zu wechseln, eine Verbeamtung oder den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Lebensversicherung anstreben. Die jeweiligen Kosten orientieren sich am 3,5-fachen Satz. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
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Die Diagnostik umfasst vier Termine: Zwei Gesprächstermine, verschiedene Testungen und eine Nachbesprechung der Ergebnisse (insgesamt ca. 5 Stunden).
Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP).
Hinweis: Die Kosten für die ADHS-Diagnostik können nicht von der Krankenkasse übernommen werden und werden als Selbstzahlerleistung in Rechnung gestellt.
→ Weitere Informationen zu ADHS & ADHS Diagnostik bei Erwachsenen